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China gilt als eines der beliebtesten Auswandererziele Asiens. Menschen aus aller Herren Länder kamen in den vergangenen Jahren in das Land, meist mit der Absicht beruflich aufzusteigen. Chinas aufstrebende Wirtschaft ist hierfür eine hervorragende Voraussetzung. Besonders deutsche Fachkräfte werden immer wieder gern gesehen im viertgrößten Land der Erde.

Arbeiten-in-china.de bietet zahlreiche hilfreiche Informationen zum Thema Arbeiten in China - von Informationen zur Vorbereitung der Auswanderung bis hin zu Erfahrungsberichten von anderen China-Auswanderern.

Arbeiten in China

Man kann unterschiedliche Möglichkeiten wählen, um im Reich der Mitte für eine gewisse Dauer zuarbeiten. Sehr häufig geht man den Weg über das Entsenden eines Beschäftigten in die Volksrepublik China. In diesem Fall steht der Mitarbeiter beim bisherigen Unternehmen in Deutschland immer noch im Angestelltenverhältnis. In der Regel wird in einem weiteren Arbeitsvertrag die Einzelheiten zu dem Einsatz in China festgelegt. Dieser zusätzliche Arbeitsvertrag wird für die Dauer, in der der Mitarbeiter in China arbeitet, abgeschlossen.

Sobald ein Mitarbeiter aus Deutschland mit seinem deutschen Arbeitsvertrag von dem Unternehmen mit Sitz in Deutschland nach China entsendet wird, so werden bei diesem Mitarbeiter innerhalb der ersten vier Jahre der Entsendung die in Deutschland geregelten Rechtsvorschriften in Bezug auf die Sozialversicherungen berücksichtigt. Somit muss dieser nach China entsendete Mitarbeiter in den ersten 48 Monaten der Tätigkeit im Ausland stets seine Beitragszahlungen in das Sozialversicherungssystem von Deutschland leisten. Dabei bezieht sich dies auf die Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Außerdem existiert zwischen den beiden Ländern ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Mit diesem Doppelbesteuerungsabkommen will man vermeiden, dass ein Beschäftigter sowohl in China als auch in Deutschland Steuerzahlungen auf dieselben Einnahmen leisten muss. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen hat seine Gültigkeit seit dem Jahr 1986. Die Regelung besagt, dass der Mitarbeiter von einer deutschen Firma beim Entsenden nach China innerhalb der ersten 183 Tage die Steuern lediglich in Deutschland zahlen muss, wenn der Mitarbeiter das Einkommen vom deutschen Unternehmen bekommt. Wenn dieser Mitarbeiter in diesem Zeitraum noch weitere Einnahmen aus chinesischen Quellen erhält, so erfolgt die Versteuerung dieser Einnahmen in der Volksrepublik.

Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt in China keine Versteuerung von vielen weiteren Leistungen neben den Lohn. Aufgrund dessen erhalten die Mitarbeiter häufig einen Anteil des Lohns in Form von anderen Leistungen wie zum Beispiel eine Wohnung oder ein Fahrzeug. Wenn man für einen längeren Zeitraum nach China entsendet wird, so kann man das zu versteuernde Einkommen noch durch weitere Leistungen minimieren, wobei man hier einen Termin mit einem Steuerberater ausmachen sollte.


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